Interparlamentarische Koordinationsstelle

Der am 1. Januar 2011 in Kraft getretene Vertrag über die Mitwirkung der Parlamente (ParlVer) soll die Mitwirkung der sechs Westschweizer Kantone (Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura) bei der Ausarbeitung, der Ratifizierung, dem Vollzug und der Änderung von interkantonalen Verträgen und von Verträgen der Kantone mit dem Ausland regeln. Er ersetzt die bis 2001 gültige «Convention des conventions». ParlVer

Der ParlVer setzt die Interparlamentarische Koordinationsstelle ein, die aus je einem Parlamentarier oder einer Parlamentarierin und einem Stellvertreter oder einer Stellvertreterin pro Kanton besteht und über ein ständiges Sekretariat verfügt.
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Der ParlVer sieht vor, bei der Ausarbeitung oder Änderung eines interkantonalen Vertrags eine aus sieben Mitgliedern pro Kanton bestehende Interparlamentarische Kommission einzusetzen. Weitere Informationen...

Der ParlVer legt die Modalitäten der interparlamentarischen Aufsicht über die interkantonalen Institutionen fest. Weitere Informationen...

Die Interparlamentarische Koordinationsstelle setzt sich aus je einem Parlamentarier oder einer Parlamentarierin und einem Stellvertreter oder einer Stellvertreterin pro Kanton zusammen.

  Mitglieder Stellvertreter
VD
Yann Glayre Pierre Zwahlen
FR
Nicolas Pasquier Bernhard Altermatt
VS
Géraldine Arlettaz-Monnet
Vizepräsidentschaft
Lucien Barras
NE
Sloane Studer Daniel Berger
GE
Jean-Marc Guinchard
Präsidentschaft
Jacklean Kalibala
JU
Géraldine Beuchat-Willemin Gauthier Corbat

Die Koordinationsstelle hat folgende Aufgaben:

  • den Informationsaustausch und die parlamentarische Koordination betreffend die interkantonalen und internationalen Angelegenheiten, welche für die ParlVer-Mitgliedskantone von Interesse sind, gewährleisten;
  • die Koordination der Arbeiten der Interparlamentarischen Kommissionen gewährleisten;
  • die interparlamentarischen Beziehungen zur Westschweizer Regierungskonferenz (WRK) und den regionalen Fachkonferenzen der Departementsvorsteherinnen und -vorsteher pflegen (Art. 5 Abs. 3 ParlVer).

Die Koordinationsstelle tritt mindestens dreimal jährlich zusammen.

Sie verfügt über ein ständiges Sekretariat, das vom Generalsekretariat des Grossen Rates der Republik und des Kantons Genf geführt wird.

Die interkantonalen Verträge, die den Parlamenten von mindestens zwei Vertragskantonen des ParlVer zur Genehmigung unterbreitet werden, werden im Entwurfsstadium und vor ihrer Unterzeichnung durch die Regierungen von einer Interparlamentarischen Kommission geprüft. Diese Kommission setzt sich aus je sieben Mitgliedern pro betroffenen Kanton zusammen.

Nach Abschluss ihrer Arbeit legt die Interparlamentarische Kommission den Regierungen einen Bericht vor, der ihre Stellungnahme und mögliche Änderungsvorschläge enthält. Die Regierungen können die Vorschläge der Interparlamentarischen Kommission berücksichtigen oder ablehnen. Daraufhin wird der Vertrag unterzeichnet und gemäss den kantonalen Bestimmungen den Kantonsparlamenten zur Genehmigung unterbreitet.

Die Interparlamentarischen Kommissionen amten nur temporär und werden nach Abschluss ihrer Arbeit aufgelöst.

Bei der Schaffung einer interkantonalen Institution oder einer gemeinsamen Organisation wird eine Interparlamentarische Aufsichtskommission eingesetzt, die mit der Geschäftsprüfung betraut ist. Diese Kommission bleibt so lange aktiv, wie die von ihr beaufsichtigte Institution bestehen bleibt. Die Kommission verfügt über gewisse besondere Befugnisse. So kann sie begründete Erklärungen verlangen (Interpellation), eine Bitte äussern (Resolution) oder von den Regierungen verlangen, dass sie Geschäfte, für die das Exekutivorgan zuständig ist, prüfen (Postulat).

Gegenwärtig gibt es neun Interparlamentarische Aufsichtskommissionen:

Interparlamentarische Aufsichtskommission der Fachhochschule Westschweiz (HES-SO) und der Fachhochschule Westschweiz für Gesundheit und Soziale Arbeit (HES-S2)
49 Abgeordnete (7 pro Kanton)
Alle Westschweizer Kantone und der Kanton Bern
Interparlamentarische Aufsichtskommission der Westschweizer Schulvereinbarung
49 Abgeordnete (7 pro Kanton)
Alle Westschweizer Kantone und der Kanton Bern
Interparlamentarische Aufsichtskommission der Konkordate über den strafrechtlichen Freiheitsentzug
18 Abgeordnete (3 pro Kanton)
Alle Westschweizer Kantone
Interparlamentarische Kommission der HE-ARC
21 Abgeordnete (7 pro Kanton)
Bern, Jura und Neuenburg
Interparlamentarische Aufsichtskommission der Westschweizer Vereinbarung über Geldspiele (CORJA)
18 Abgeordnete (3 pro Kanton)
Alle Westschweizer Kantone
Interparlamentarische Aufsichtskommission der Pädagogischen Hochschule (HEP-BEJUNE)
15 Abgeordnete (5 pro Kanton)
Bern, Jura und Neuenburg
Interparlamentarische Kommission des interkantonalen Gymnasiums Broye
14 Abgeordnete (7 pro Kanton)
Freiburg und Waadt
Interparlamentarische Aufsichtskommission betreffend das Spital Riviera-Chablais
14 Abgeordnete (7 pro Kanton)
Wallis und Waadt
Interparlamentarische Aufsichtskommission über die Westschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht
12 Abgeordnete (3 pro Kanton)
Waadt, Wallis, Neuenburg und Jura
Interparlamentarische Aufsichtskommission über das Interkantonale Spital der Broye
12 Abgeordnete (3 pro Kanton)
Freiburg und Waadt
Interparlamentarische Aufsichtskommission des interkantonalen Autobahnnetzunterhaltsdienstes (SIERA)
9 Abgeordnete (3 pro Kanton)
Freiburg, Waadt und Genf
Interparlamentarische Koordinationsstelle
Generalsekretariat des Grossen Rates
Rue de l’Hôtel-de-Ville 2
Postfach 3970
1211 Genf 3
Fax (+41) 022 327 97 19