Interparlamentarische Koordinationsstelle
- Vertrag über die Mitwirkung der Parlamente (ParlVer)
- Interparlamentarische Koordinationsstelle
- Prüfung der provisorischen interkantonalen Vereinbarungen
- Interparlamentarische Aufsicht
- Vertrag und Reglement
- Dokumente
- Kontakt
Vertrag über die Mitwirkung der Parlamente (ParlVer)
Der am 1. Januar 2011 in Kraft getretene Vertrag über die Mitwirkung der Parlamente (ParlVer) soll die Mitwirkung der sechs Westschweizer Kantone (Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura) bei der Ausarbeitung, der Ratifizierung, dem Vollzug und der Änderung von interkantonalen Verträgen und von Verträgen der Kantone mit dem Ausland regeln. Er ersetzt die bis 2001 gültige «Convention des conventions». ParlVer
Der ParlVer setzt die Interparlamentarische Koordinationsstelle ein, die aus je einem Parlamentarier oder einer Parlamentarierin und einem Stellvertreter oder einer
Stellvertreterin pro Kanton besteht und über ein ständiges Sekretariat verfügt.
Weitere Informationen...
Der ParlVer sieht vor, bei der Ausarbeitung oder Änderung eines interkantonalen Vertrags eine aus sieben Mitgliedern pro Kanton bestehende Interparlamentarische Kommission einzusetzen. Weitere Informationen...
Der ParlVer legt die Modalitäten der interparlamentarischen Aufsicht über die interkantonalen Institutionen fest. Weitere Informationen...
Interparlamentarische Koordinationsstelle
Die Interparlamentarische Koordinationsstelle setzt sich aus je einem Parlamentarier oder einer Parlamentarierin und einem Stellvertreter oder einer Stellvertreterin pro Kanton zusammen.
Die Koordinationsstelle hat folgende Aufgaben:
- den Informationsaustausch und die parlamentarische Koordination betreffend die interkantonalen und internationalen Angelegenheiten, welche für die ParlVer-Mitgliedskantone von Interesse sind, gewährleisten;
- die Koordination der Arbeiten der Interparlamentarischen Kommissionen gewährleisten;
- die interparlamentarischen Beziehungen zur Westschweizer Regierungskonferenz (WRK) und den regionalen Fachkonferenzen der Departementsvorsteherinnen und -vorsteher pflegen (Art. 5 Abs. 3 ParlVer).
Die Koordinationsstelle tritt mindestens dreimal jährlich zusammen.
Sie verfügt über ein ständiges Sekretariat, das vom Generalsekretariat des Grossen Rates der Republik und des Kantons Genf geführt wird.
Prüfung der provisorischen interkantonalen Vereinbarungen
Die interkantonalen Verträge, die den Parlamenten von mindestens zwei Vertragskantonen des ParlVer zur Genehmigung unterbreitet werden, werden im Entwurfsstadium und vor ihrer Unterzeichnung durch die Regierungen von einer Interparlamentarischen Kommission geprüft. Diese Kommission setzt sich aus je sieben Mitgliedern pro betroffenen Kanton zusammen.
Nach Abschluss ihrer Arbeit legt die Interparlamentarische Kommission den Regierungen einen Bericht vor, der ihre Stellungnahme und mögliche Änderungsvorschläge enthält. Die Regierungen können die Vorschläge der Interparlamentarischen Kommission berücksichtigen oder ablehnen. Daraufhin wird der Vertrag unterzeichnet und gemäss den kantonalen Bestimmungen den Kantonsparlamenten zur Genehmigung unterbreitet.
Die Interparlamentarischen Kommissionen amten nur temporär und werden nach Abschluss ihrer Arbeit aufgelöst.
Interparlamentarische Aufsicht
Bei der Schaffung einer interkantonalen Institution oder einer gemeinsamen Organisation wird eine Interparlamentarische Aufsichtskommission eingesetzt, die mit der Geschäftsprüfung betraut ist. Diese Kommission bleibt so lange aktiv, wie die von ihr beaufsichtigte Institution bestehen bleibt. Die Kommission verfügt über gewisse besondere Befugnisse. So kann sie begründete Erklärungen verlangen (Interpellation), eine Bitte äussern (Resolution) oder von den Regierungen verlangen, dass sie Geschäfte, für die das Exekutivorgan zuständig ist, prüfen (Postulat).
Gegenwärtig gibt es neun Interparlamentarische Aufsichtskommissionen:
Vertrag und Reglement
Vertrag über die Mitwirkung der Parlamente (ParlVer) Reglement der Interparlamentarischen KoordinationsstelleDokumente
Tätigkeitsbericht der Interparlamentarischen Koordinationsstelle für das Jahr 2023 Tätigkeitsbericht der Interparlamentarischen Koordinationsstelle für das Jahr 2022 Tätigkeitsbericht der Interparlamentarischen Koordinationsstelle für das Jahr 2021 Tätigkeitsbericht der Interparlamentarischen Koordinationsstelle für das Jahr 2020 Tätigkeitsbericht der Interparlamentarischen Koordinationsstelle für das Jahr 2019 Tätigkeitsbericht der Interparlamentarischen Koordinationsstelle für das Jahr 2018 Tätigkeitsbericht der Interparlamentarischen Koordinationsstelle für das Jahr 2017 Tätigkeitsbericht der Interparlamentarischen Koordinationsstelle für das Jahr 2016 Tätigkeitsbericht der Interparlamentarischen Koordinationsstelle für das Jahr 2015 Tätigkeitsbericht der Interparlamentarischen Koordinationsstelle für das Jahr 2014 Tätigkeitsbericht der Interparlamentarischen Koordinationsstelle für das Jahr 2013 Tätigkeitsbericht der Interparlamentarischen Koordinationsstelle für das Jahr 2012 Tätigkeitsbericht der Interparlamentarischen Koordinationsstelle für das Jahr 2011Kontakt
Interparlamentarische KoordinationsstelleGeneralsekretariat des Grossen Rates
Rue de l’Hôtel-de-Ville 2
Postfach 3970
1211 Genf 3
Fax (+41) 022 327 97 19